Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Sebastian Hornung zur Überprüfung vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er als Privatverkäufer bei Ebay Artikel anbietet, obwohl der tatsächlich gewerblicher Anbieter ist. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß dar, da gewerbliche Anbieter verpflichtet sind ein Widerrufsrecht einzuräumen sowie ein Impressum (Anbieterkennzeichnung) bereit zu halten. Vertreten wird Herr Hornung durch die Celik Rechtsanwälte aus Darmstadt. Betroffen sind Verkäufer aus dem Bereich Uhren.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Kostenersatz in Höhe von 865 €
Die Einstufung, ob jemand als Privatverkäufer oder als gewerblicher Verkäufer zu qualifizieren ist, sollte sehr genau geprüft werden. In keinem Fall sollte ungeprüft eine Unterlassungserklärung und/oder das Geld überwiesen werden! Bedenken Sie eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? wir helfen Ihnen! Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net