Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen am Film
„Blue Jasmine“ ( Regisseur Woody Allen)
ab.
Auftraggeber ist die Warner Bros. Entertainment GmbH, der die ausschließen Lizenzrechte zustehen.
Wer sich diesen oder einen anderen Film im Internet heruntergeladen bzw. in einem sog. p2p-Netzwerk zu upload bereitgehalten hat, muss mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung rechnen.
Die Abmahnung richtet sich an den Internetanschlussinhaber. Gefordert werden neben einer strafbewährten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815 €.
Entgegen vielen Gerüchten im Internet können wir nicht empfehlen die Abmahnung zu ignorieren. Die Rechtsanwälte Frommer gehen systematisch gegen die Abmahner vor und reichen mittlerweile regelmäßig Klagen beim zuständigen Amtsgericht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.
Ebenso können wir aber nicht empfehlen einfach zu unterschreiben und den Betrag zu zahlen.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Oft gibt es Möglichkeiten den Anspruch abzuwehren, etwa wenn man nicht selber Täter ist, oder zumindest den Betrag zu reduzieren. Auch bei der Formulierung der Unterlassungserklärung sollte große Sorgfalt gelegt werden und auf den Einzelfall angepasst werden,
Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net oder per Fax an 0421-56638781.
Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen! Eine erste telefonische Einschätzung ist kostenlos.
Unser Ziel: Kein Geld an den Abmahner!