Uns liegen Informationen vor, dass Heiko Oberst durch Herrn Rechtsanwalt Markus Zöller fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Ebay abmahnen lässt. Konkret geht es um eine Widerrufsbelehrung mit der sog. 40 € Klausel, ohne zugleich die hierfür erforderliche vertragliche Vereinbarung zu treffen.
Gefordert werden neben einer strafbewährten Unterlassungserklärung Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 20.000 € (= 984,60 €).
Wir raten dringend diese Abmahnung ernst zu nehmen und die kurzen Fristen zu beachten. Bei Fristablauf drohen teure Gerichtsverfahren.
Dennoch raten wir davon ab zu unterschreiben und/oder den Betrag einfach zu zahlen. Bedenken Sie eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang.
Bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne!
Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Abgemahnten helfen!
Wenn möglich werden wir versuchen die geltend gemachten Ansprüche komplett abzuwehren.
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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