Sie haben eine Abmahnung der Firma SKODA AUTO a.s., tr. Vaclava Klementa 869, Mlada Boleslav II, 293 01 Mlada Boleslav, Czech Republic erhalten?
Wir helfen Ihnen!
Mit der Abmahnung wendet sich Skoda gegen den Verkauf von Aufklebern/Stickern unter, die die Marken und/oder Zeichen “SKODA”, “OKTAVIA”, “FABIA”, “SKODA SUPERB”, “SKODA RAPID”, “YETI”, “VRS” enthalten. Der Abgemahnte verkaufte derartige Aufkleber über die Internethandelsplattform eBay. Vertreten wird Skoda durch die Rechtsanwälte Lubberger und Lehment.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass es sich bei den Aufklebern um Nachbildungen, also Fälschungen handelt. Es liege daher eine Markenrechtsverletzung vor. Ebenso sei der Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung i.S.d. Art. 9 (2) lit. c) UMV erfüllt.
Gefordert wird von der SKODA AUTO a.s. – ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment – die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso geltend gemacht werden Auskunfts-, Rechnungslegungs-, Vernichtungs-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche.
Darüber hinaus sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandwert von 200.000,00 € (!) erstattet werden.
Achtung! Nicht jede Abmahnung muss berechtigt sein. So hat etwa das Kammergericht Berlin beim Verkauf von T-Shirts den kennzeichnungsrechtlichen Gebrauch verneint. Es ist daher immer der Einzelfall zur prüfen.
Wir raten dringend einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Markenrechtsabmahnungen sind mit hohen Forderungen verbunden. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind häufig zu weitgehend. Eine einmal abgegebenen Unterlassungserklärung bindet ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung will daher gut überlegt sein.
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zu Seite. Wir haben Erfahrungen aus mehreren tausend Abmahnungen. Wir vertreten deutschlandweit