Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat die Herrnhuter GmbH wieder einen Grund gefunden, Händler abzumahnen. Unserem Büro liegt eine Abmahnung durch die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus Berlin vor.
Der abgemahnte Onlinehändler hatte Wandhalter eines Drittherstellers zum Verkauf angeboten. Diese hatte er mit den Sätzen „passend Herrnhuter Stern“ und „passend für Herrnhuter Stern“ sowie „auch passend A13 Herrnhuter Stern“ beworben.
Prompt fand er eine Abmahnung in seinem Briefkasten eine Abmahnung der Herrnhuter Sterne GmbH, in der ihm genau dieses Verhalten als markenrechtsverletzend vorgeworfen wird. Zu beachten ist hierbei unter anderem, dass eine grundsätzliche markenmäßige Benutzung eines Zeichens für rein beschreibende Funktionen erlaubt ist. Eine Einschränkung findet diese Ausnahme in der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17.03.2005; AZ. C-228/03 „The Gillette Company/LA-Laboratories Ltd 04). Der EuGH hat festgestellt, dass eine markenmäßige Benutzung dann erforderlich sein kann, wenn die Information über den Zweck der Ware anders nicht sinnvoll übermittelt werden kann und die Benutzung praktisch das einzige Mittel darstellt, um diese Information zu überliefern.
Ob ein Wandhalter im konkreten Fall so besonders beschaffen ist, dass er sich nur oder besonders gut für die Produkte der Herrnhuter Sterne GmbH eignet, ist für den Einzelfall zu überprüfen.
Natürlich wird auch neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Erteilung einer umfassenden Auskunft, sowie die Zahlung des entstandenen Anwaltshonorars in Höhe von 1.822,96 € gefordert. Es ist ebenfalls absehbar, dass nach Erteilung der Auskunft ein weiterer markenrechtlicher Schadensersatz wie z.B. Gewinnabschöpfung geltend gemacht wird.
Sollten Sie eine Abmahnung der Herrnhuter Sterne GmbH erhalten haben, unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft eine Unterlassungserklärung. Gerne zeigen wir Ihnen weitere Wege zur Lösung Ihrer Situation auf und suchen die für Sie günstigste Lösung.
Beachten Sie auch, dass es stets auf den Einzelfall ankommt und immer eine Prüfung dieses Einzelfalls notwendig ist, da es meistens auch weitere Punkte gibt, auf die es ankommt. Melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen zu einem fairen Honorar schnell und kompetent weiter.