Sie sind Immobilienmakler und haben eine Abmahnung der Günther & Günther GmbH erhalten?
Die Günther & Günther GmbH ist Immobilienmaklerin für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Sie geht gegen andere Immobilienmakler wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße vor.
So wurde etwa ein Makler abgemahnt, der über www.immonet.de eine Immobilie offerierte, die „nicht im Bereich der vorgenannten Postleitzahl gelegen“ gelegen sei. So erhielten Interessenten, die für diese Postleitzahl Angebote recherchierten, automatisch eine E-Mail für das entfernt liegende Objekt. Die von dem Interessenten über die Plattform abgegebene Einwilligung zur Übersendung von Angeboten via E-Mail decke jedoch nur solche ab, die sich auf Objekte in den angegebenen Postleitzahlbezirken beziehe. Die Zusendung von Angeboten über E-Mail sei daher nicht von der Einwilligung gedeckt. Damit stelle das Vorgehen eine unzumutbare Belästigung dar (§ 7 UWG). Zudem verstoße das Vorgehen auch gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG (Irreführungsverbot).
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ein Muster ist dem Abmahnschreiben bereits beigefügt.
Weiter werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR gefordert.
Wir raten dringend eine auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung zu beauftragen. In keinem Fall sollte die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist so gut wie nicht kündbar. Auch den angesetzten Streitwert halten wir für übersetzt.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 10 Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit und hat Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.