Sie habe eine markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal erhalten? Wir helfen Ihnen!
Die Anwaltskanzlei mahnt im Auftrag der VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. markenrechtliche Verstöße ab. Der Verein ist Markenrechtsinhaber der Wortmarke „VfL Bochum“.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen im Internet Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten zu haben, ohne dass hierfür eine Einwilligung vorliegt. Durch die Nutzung der Marke liege daher eine Markenrechtsverletzung vor. So dürfen grds. Produkte mit „fremden“ Markennamen nur dann beworben und verkauft werden, wenn es sich dabei um Produkte handelt, die vom Markenrechtsinhaber selbst in den Verkehr gebracht worden sind. Dies sei jedoch vorliegend nicht der Fall – die Bekleidungsstücke seien nicht durch den VfL Bochum selbst hergestellt oder in den Verkehr gebracht.
Der Abgemahnte wird daher aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,90 € für die Abmahnung zu erstatten.
Ob und inwieweit die Abmahnung berechtigt ist, sollte genau geprüft werden. Wir raten davon, ab ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Unsere Empfehlung:
Fristen notieren und einhalten.
Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
Lassen Sie sich rechtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
Ruhig bleiben.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren.
Achtung! Nicht nur der Vfl Bochum geht gegen Markenrechtsverletzungen vor, sondern auch andere Bundesligavereine. So etwa der 1. FC Nürnberg, der ebenfalls durch die Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal vertreten wird.