Unserem Büro liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Zierhut IP im Namen der Frida Kahlo Corporation vor.
In der jüngsten Vergangenheit hat die Frida Kahlo Corporation offenbar vermehrt Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung „Frida Kahlo“ ausgesprochen.
In diesem Fall geht konkret um die Warengruppe Porzellanerzeugnisse.
In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass Frida Kahlo „Company“ (obschon zuvor von der Corporation die Rede war) sich der Aufgabe verschrieben habe, die Erinnerung an das Wirken der mexikanischen Malerin Frida Kahlo zu bewahren und ihre Kunst, sowie ihren Blick auf das Leben auch für die nächsten Generationen zu erhalten.
Nach eigenen Angaben vertreibt die Frida Kahlo Corporation Angaben diverse Produkte, wie etwa Bekleidungsartikel und Taschen. Sie hat sich auch die Bezeichnung „Frida Kahlo“ unter der Registernummer 004413803 als EU Marke schützen lassen. Es werden aber auch weitere Markenanmeldungen aufgeführt.
Dem Abgemahnten Unternehmen wird vorgeworfen auf der Internetplattform „Etsy“ einen Wandteller zum Kauf angebotenen zu haben und diesen mit der Marke „Frida Kahlo“ zu bewerben, für die sie auch unter der Marke 018110212 eine EU-Marke eingetragen habe.
Der angebotene Wandteller sei jedoch keine originale Ware der Markeninhaberin, daher sei die Bewerbung mit „Frida Kahlo“ auch nicht zulässig und verstoße gegen Markenrechte.
Es liegt nach Ansicht der Abmahnerin schon unmittelbare Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, zumindest aber eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne vor (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) da das angegriffene Zeichen („Frida Kahlo“) markenmäßig als Produktbezeichnung für identische Waren, für die die Marke Schutz genieße, genutzt würde.
Zunächst wird unter sehr kurzer Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Hierbei ist dem Abmahnschreiben schon ein vorformuliertes Muster für die Erklärung beigefügt. Das Muster der Unterlassungserklärung enthält jedoch nicht nur die Verpflichtung zur Unterlassung, sondern auch eine Verpflichtung zum Schadensersatz sowie zur ausführlichen Auskunftserteilung inkl. Rechnungslegung über den Umfang der beanstandeten Handlung. Solche Auskunftsersuchen dienen regelmäßig dazu, in der Folge Schadenersatzansprüche zu konkretisieren.
Nach weiteren Auskunftsverpflichtungen wird zu guter Letzt noch die Verpflichtung gefordert, der Frida Kahlo Corporation die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Zierhut zu erstatten.
Hierbei wird ein Gegenstandswert von 250.000,00 € (!!) zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich Anwaltskosten von 3.379,50 €.
Die Kanzlei ZIERHUT bietet auch einen „Vergleich“ an, um dem Abgemahnten die schnelle Abgabe einer Unterlassungserklärung und natürlich die schnelle Zahlung der Anwaltskosten schmackhaft zu machen. Die Angelegenheit soll insgesamt (inklusive Auskunfts- und Schadensersatzanspruch) als erledigt betrachtet werden, wenn binnen einer bestimmten (auch sehr kurzen) Frist neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung, Abmahnkosten in Höhe von 2.616,90 € (anstelle der schon genannten 3.379,50 €) auf dem Konto der Kanzlei ZIERHUT IP eingehen.
Nach unserer Ansicht ist die Abmahnung in vielerlei Punkten zu beanstanden. Daher unsere Empfehlung:
- Beachten Sie unbedingt die Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Gegner auf und lassen Sie die Abmahnung zuerst anwaltlich prüfen!
- Geben sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab
- Bewahren Sie Ruhe
- Beauftragen Sie einen auf das Markenrecht spezialisieren Rechtsanwalt
- Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!
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