Aktuell liegt uns eines einstweilige Verfügung zur Prüfung vor, die die Handy Deutschland GmbH vertreten durch die Rechtsanwälte Scholz, Hannover erwirkt wurde.
Die Handy Deutschland GmbH aus Hannover bietet über einen Online-Shop an Handys zum Verkauf an.
Abgemahnt wurde ein Verkäufer, der Handys über die Handelsplattform Ebay verkauft. Diesem wurde vorgeworfen, dass die Angebote die Handys mit der Aussage „12 Monate Garantie“ beworben habe, ohne hierbei den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers mitzuteilen.
Die Nichtbeachtung stellt einen Verstoß gegen § 312 d BGB i.V.m. Art 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB dar.
Ob und inwieweit eine solche Abmahnung gerechtfertigt ist, bedarf der Prüfung des Einzelfalles. In jedem Falle gilt, dass Abmahnungen und/oder einstweilige Verfügungen der Handy Deutschland GmbH sehr ernst genommen werden sollten. Ebenso sollten zwingend die Fristen beachtet werden.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH erhalten? Wir helfen Ihnen!
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