Rechtsanwalt Volker Jakob spricht Abmahnung für Yvonne Fiedler wegen Verstößen gegen die Textilkennzeichnungspflicht aus.
Es wird unter anderem abgemahnt, statt der Bezeichnung „Polyacryl“ nur „Acryl“ verwendet zu haben.
Auch weitere Verstöße, etwa gegen die vorvertraglichen Informationspflichten, werden abgemahnt. Beispielsweise wird moniert, den Verbraucher nicht darüber zu informieren, ob der Vertragstext gespeichert wird und ob er dem Verbraucher zugänglich ist. Rechtsanwalt Jakob fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung der entstandenen Kosten in Höhe von 984,60 € und legt dabei einen Streitwert von 20.000 € zugrunde.
In keinem Fall sollte eine solche Erklärung ungeprüft unterschrieben werden. Auch von der voreiligen Zahlung der Kosten der Abmahnung raten wir dringend ab. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten.
Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung und beraten Sie schnell und unkompliziert!