Aktuell wird durch die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven für die Tropica GmbH & Co. KG aus Münster wegen Wettbewerbsverstößen auf der Internetplattform Amazon.de abgemahnt.
Es geht um die Verwendung der geschäftlichen Bezeichnung „Tropica – Rose von Jericho …“ in einem Angebot auf der Handelsplattform Amazon. Die Verwendung des Namens soll einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1, S. 2, Nr. 1 UWG und daher eine Täuschung gegenüber dem Verbraucher über die betriebliche Herkunft der Ware darstellen, wenn tatsächlich ein No-Name-Produkt verschickt wird.
Zur Einschüchterung wird der Abmahnung noch ein Urteil des Landgerichts Münster beigelegt, in dem durch das Gericht die Verwendung von „Tropica“ verboten wurde. Ebenso wurde ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der Anwaltskosten in Höhe von 1.044,40 € bejaht.
Im Gegensatz zu dem Urteil des Landgerichts Münster aus 2015, das noch von einem Streitwert von 25.000 € ausgeht, werden aktuell 50.000 € als Streitwert zugrunde gelegt.