Uns liegt aktuell eine Abmahnung der medical4business GmbH vor. Vertreten durch Rechtsanwältin Kastner wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) auf der Internetplattform abgemahnt.
In der Abmahnung wird vorgetragen, dass die medical4business GmbH Handel im Gesundheitswesen, der Kosmetik- und der Sportbetreuung u.a. direkt mit dem Endkunden betreibe. Allerdings konnten nach unseren Recherchen weder aktive Inserate bei ebay, noch ein funktionierender Online-Shop der GmbH ermittelt werden.
Beanstandet werden Angebote eines Mitbewerbers wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 2 PAngV. Hieraus stünden der medical4business GmbH Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche zu.
Neben der Forderung, Kosten in Höhe von 1.029,85€ zu erstatten, wird der Mitbewerber zur Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dort soll sich der Mitbewerber verpflichten, „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der an den Endverbraucher gerichteten Werbung im Internet, Kosmetikprodukte in Fertigpackungen unter Angabe des Endpreises zu bewerben und/oder bewerben zu lassen und/oder Letztverbrauchern im Internet solche Waren in Fertigpackungen unter Angabe des Endpreises anzubieten und/oder anbieten zu lassen, ohne in unmittelbarer Nähe zum Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, sofern der Grundpreis nicht mit dem Endpreis identisch ist.“
Augenscheinlich ist diese Abmahnung eine von einer ganzen Reihe an Abmahnungen, welche durch die medical4business GmbH ausgesprochen wurden. Sollten Sie ebenfalls durch die medical4business GmbH abgemahnt worden sein, sprechen sie uns an! Unterschreiben Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung, ohne diese durch einen Anwalt prüfen zu lassen!
Das Team der Kanzlei Dr. Schenk steht Ihnen hierbei gern mit Rat und Tat zur Verfügung, nutzen Sie die Gelegenheit einer kostenlosen Erstberatung.