Uns liegt aktuell eine Abmahnung der blocklegal Rechtsanwälte mbH aus Frankfurt im Auftrag der Firma The Swatch Group AG wegen Verletzungen gegen das Wettbewerbsrecht sowie gegen das Geschmacksmusterrecht zur Bearbeitung vor.
Bei der Firma The Swatch Group Management handelt es sich um ein Unternehmen, welches hochwertige Uhren verkauft, so auch das Modell „ck graceful“ der Firma CK Watch & Jewelry Co. Ltd., welches seit dem Jahr 2011 von The Swatch Group in Deutschland unter hohem Marketingaufwand beworben wird. Nach eigenen Angaben sind die Uhren wettbewerbsrechtlich gegen Nachahmung geschützt, da sie über originäre wettbewerbsrechtliche Eigenart verfügen.
Darüber hinaus besteht auch ein geschmacksmusterrechtlicher Schutz, da das streitgegenständliche Uhrenmodell als Geschmacksmuster eingetragen ist.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er täuschend ähnliche Uhren zum Verkauf anbietet.
Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadenersatz und Kostenerstattung.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts voreilig unterschreiben! Nicht zahlen!
Vielmehr sollte der Fall zunächst einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Erfahrung aus mehr als 4.000 Abmahnungen!!!
Soforthilfe unter 0800 -3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net