Aktuell liegt uns eine Abmahnung und eine einstweilige Verfügung der Forever Green International LLC zur Überprüfung vor. Nach eigenen Angaben vertreibt die Forever Green International LLC aus Uthah in mehreren Staaten Europas ebenso wie auf anderen Kontinenten über ihre Abteilung FGXexpress unter anderem Nahrungsergänzungsmittel wie etwa das Produkt Pukse-8. Der Absatz der Produkte erfolgt über die Vertriebskanäle des sog. Social Sellings“ als auch über das sog. Network Marketing.
Der Abgemahnte ist Vertriebspartner der Unternehmung Life Pharm Global Network. Dieses vertreibt unter anderem das Produkt Laminine®. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen dieses Produkt in grob rechtswidriger, irreführender und wettbewerbswidriger Art und Weise beworben zu haben. So soll es sich bei den getroffenen Werbeaussagen für das Produkt Laminine®, um unzulässige krankheitsbezogene bzw. gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel handeln. Dies stellt einen Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung als auch gegen die sog. Health Claims Verordnung dar und ist damit wettbewerbswidrig.
Gefordert wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk aus Hamburg die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 50.000 €. Da der Abgemahnte nicht reagierte hat die Forever Green International LLC eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Im Beschluss wurde sogar ein Streitwert von 58.000 € festgelegt.
Sollte auch Sie eine Abmahnung der Forever Green International LLC aus Uthah vertreten durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk erhalten haben raten wir dringend einen auf das Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen, so unter anderem auch aus dem Lebensmittelrecht. Ebenso kennen wir die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk bereits aus anderen Verfahren.
Selbstverständlich versuchen wir nicht nur die Abmahnung abzuwehren, sondern beraten sie auch dahingehend etwaige Verstöße für Zukunft abzustellen.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net