Bereits mehrfach haben wir über den Erhalt von Abmahnungen des Herrn Benjamin Thorn, vertreten durch die Rechtsanwälte pixel law berichtet.
Viele dieser Abmahnungen wurden bereits im Jahr 2013 ausgesprochen. Nachdem es nun lange still um Herrn Thorn war, werden die damalig ausgesprochenen Abmahnungen nun wieder aufgegriffen und die geltend gemachten Ansprüche weiter verfolgt.
In den Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an geschützten Fotografien wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Beseitigung der Fotografie und Zahlung eines Betrages von mehreren tausend Euro, je nach Anzahl der verwendeten Fotos, gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Abmahnkosten sowie eines Schadenersatzes, der im Wege einer sog. Lizenzanalogie errechnet wird.
Bei den aktuellen Schreiben des Herrn Thorn werden die geltend gemachten Ansprüche nochmals begründet. Zudem wird auch bereits mit Klagerhebung gedroht. Ob eine solche tatsächlich erfolgt, bleibt abzuwarten, da die die geltend gemachten Ansprüche – jedenfalls aus den Jahren 2013 – im kommenden Jahr verjähren.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!!!
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in Urheberrecht Angelegenheiten.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net