Derzeit lässt Herr Christian Weiß durch seinen Rechtsanwalt Andreas Hennig Abmahnungen aussprechen.
Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Privatverkäufe die Auffassung des Herrn Weiß als gewerblich zu qualifizieren sind. Mit der Qualifizierung als gewerblicher Verkäufer gehen zahlreiche Pflichte einher, wie etwa eine Anbieterkennzeichnung und das Bereithalten einer Widerrufsbelehrung. Herr Weiß führt in seiner Abmahnung auch aus, dass eine Steuerstraftat vorliege.
Herr Christian Weiß betreibt nach eigenen Angaben das Sport- und Freizeitmodefachgeschäftes Weiß in Sulzbach-Rosenberg. Zudem werden die waren über Onlineshop vertrieben.
Wir raten: Nicht zahlen! Nicht unterschreiben!
Die und Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Die Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall abgeändert werden, sofern Sie nicht gänzlich abgewehrt werden kann. Andenfalls drohen hohe Vertragsstrafen. Auch die Kosten können regelmäßig abgewehrt oder erheblich reduziert werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
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