Dier Verkauf von E-Zigaretten hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Es gibt mittlerweile diverse Internetshops die E-Zigaretten und Zubehör zum Verkauf anbieten. Zum Zubehör zählt insbesondere das sog. Liquid, die Flüssigkeit welche man in die E-Zigarette einfüllt. Dieses Liquid gibt es in diversen Geschmacksrichtungen. Die Hersteller bieten diese Liquids beispielsweise unter folgende Namen an.
– Mit Red Bull Geschmack
– Davidhof Geschmack
– Marlboro Geschmack
– Champagner Geschmack
– Coca Cola Geschmack
Diese Bezeichnungen sollte von den Shopbetreibern auf keinen Fall übernommen werden. Es handelt sich hierbei um Markennamen oder sonstige geschützte Bezeichnungen. Die Markeninhaber gehen gegen die unerlaubte Verwendung massiv vor und sprechen Abmahnungen aus. Die Kosten bei einer einzigen Abmahnung liegen schnell bei über 2.000 €.
Sollten Sie trotzdem eine Abmahnung erhalten heißt trotz allem Ruhe bewahren. Oft besteht dioe Möglichkeit die Ansprüche zumindest zum Teil abzuwehren.
Sollten Sie Beratung brauchen oder eine Abmahnung erhalten haben helfen wir Ihnen gerne.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net