Sie haben eine Abmahnung des 1. FC Nürnberg e.V. erhalten? Wir helfen Ihnen
Der abmahnende Verein ist Inhaber der Wortmarke „1. FC Nürnberg“ ist, welche unter der Nr. 30604770 beim DPMA eingetragen ist. Darüber hinaus sei die Bezeichnung „1. FC Nürnberg“ nach eigenen Angaben als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt. Vertreten wird der Verein durch die Rechtsanwälte von appen jens legal.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er bei Amazon Fahnen (Fan Artikel) mit dem Zeichen „1. FC Nürnberg“ verkauft, ohne hierzu autorisiert zu sein. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung dar.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunftserteilung gefordert. Ebenso werden die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe vn 1.531,90 € verlangt.
Ob und inwieweit die Abmahnung berechtigt ist, sollte genau geprüft werden. Wir raten davon, ab ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zu Seite.
Nicht nur der 1. FC Nürnberg, sondern auch andere Bundesligavereine gehen rigoros gegen den Verkauf von nicht lizenzierter Ware vor.