Urheberrechtsverletzung durch Anhängen an fremde Amazon-AngeboteDas LG Köln musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Marktplatzverkäufer beim »Anhängen« an das Angebot eines Dritten für …Aktuell liegt uns eine Abmahnung der PEARL GmbH aus Buggingen wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung sowie Urheberrechtsverletzung vor. Die PEARL GmbH hat auch schon in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen. Anders als in der Vergangenheit wurde die Abmahnung aber nicht durch eine Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen.
Nach eigenen Angaben gehört die PEARL GmbH zu den größten Versandhäusern für Technik, Multimedia und Lifestyle Produkte.
Sie ist u.a. Inhaberin der Unionsmarke Nr. 008928319 „newgen medicals“. Die Marke ist für verschiedene medizinische und sanitärtechnische Produkte und Geräte eingetragen. SISe nutzt die Marke auch sei Jahren für die Kennzeichnung von Duschschläuchen, so u.a. auch über Amazon.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen sich an dieses Produkt angehängt zu haben, obwohl das verkaufte Produkt nicht von PERAL stammt. Dies habe eine Testbestellung ergeben.
Der Abgemahnte habe daher eine Markenrechtsverletzung begangen.
Des Weiteten soll durch die Verwendung der Produktbilder eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Verlang wird von der PEARL GmbH die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie umfassend Auskunft zu geben. Verlangt wird u.a die Auskunft über Namen und Anschriften sämtlicher gewerblicher Kunden, an die der abgemahnte Durchschläuche unter Verwendung der Marke newgen medicals verkauft hat.
Wir halten die Abmahnung für zu weitgehend und zumindest in Teilen für unbegründet. So gehen zumindest einige Gerichte davon aus, dass man beim Anhängen an Produkte bei Amazon keine Urheberechtsverletzung begeht.
Auch halten wir den begehrten Auskunftsanspruch mit dem Datenschutz für nicht vereinbar.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, raten wir dringend einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen.
Nicht empfehlen können wir einfach eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine derartige Unterlassungserklärung bindet Sie vertraglich über einen Zeitraum von wahrscheinlich 30 Jahren ist grds. nicht kündbar!
Gerne stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen.
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