Sie haben eine Abmahnung der BMW AG wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten?
Die BMW AG mahnt aktuell vermeintliche Markenrechtsverletzungen hinsichtlich der Marken „BWM“, „BMW-Logo“, „M“,, „M-Logo“ oder „Mini“ ab. Vertreten wird die BMW AG durch die die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Betroffen sind zu meist Online Händler, die Fahrzeugteile, Zubehör usw. über das Internet zum Verkauf anbieten. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie beim Verkauf dieser Produkte die Markenrechte der BMW AG verletzen.
Nach Meinung der KLAKA Rechtsanwälte soll ein Verstoß gegen das Markenrecht gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG voliegen. Zudem rügen die Anwälte § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (Rufausbeutung).
Gefordert werden in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Zahlung von Anwaltsgebühren in Höhe von 4.299,50 € (Streitwert 400.000,00 €)
Unsere Empfehlung:
- Beachten Sie die Fristen! (es drohen teure Gerichtsverfahren)
- Geben sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab (eine einmal abgegebene Erklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden)
- Nehmen Sie keine Kontakt mit der Gegenseite auf
- Lassen Sie von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt (etwa einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) prüfen
Achtung! Die KLAKA Rechtsanwälte mahnen auch Markenrechtsverletzungen für andere Markeninhaber ab. So etwa für die Longchamps SAS
Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Markenrecht tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit.