Das Landgericht Dresden, Urteil vom 11.01.2019, Az.: 1a O 1582/18 hat entschieden, dass die Nutzung von Google Analytics ohne den Zusatz “anonymizeIP” eine Datenschutzverletzung darstellt.
Geklagt hatte ein Verbraucher, der das gewerbliche Internetportal der Beklagten aufgesucht hatte. Auf der Webseite war Google Analytics installiert. Dies aber ohne den Zusatz “anonymizeIP”, sodass die IP-Adresse des Klägers an Google weitergeleitet wurde.
Der Kläger klagte auf Unterlassung und Auskunft. Die Beklagte meinte, das Vorgehen des Verbrauchers sei rechtsmissbräuchlich, da er ein von ihm entwickeltes IP-Tool einsetze, um massenhaft fehlende Hinweise auf eine Anonymisierung von IP-Adressen im Rahmen von Google Analytics zu ermitteln. Auch hätte der Kläger selbst Maßnahmen ergreifen können, damit seine IP-Adresse nicht übermittelt werde, zum Beispiel eine entsprechende Einstellung in seinem Browser vornehmen.
Dies überzeugte das Landgericht jedoch nicht. Es stellte fest, dass die Verwendung von Google Analytics ohne die Erweiterung “anonymizeIP” datenschutzwidrig sei und den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Grundgesetz) verletze.
Der Geltendmachung der Ansprüche sei auch nicht rechtsmissbräuchlich. So habe der Kläger die Beklagte außergerichtlich selbst angeschrieben und zur Unterlassung aufgefordert. Er habe somit gerade keinen Kostenersatz verlangt. Hätte die Beklagte die außergerichtlich verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, so hätte sie sämtliche Kosten vermeiden können.
Auch sei die Beklagte und nicht der Kläger verpflichtet, dass nur solche Daten verarbeitet und an Dritte weiterzuleitet werden, bei denen auch eine Rechtsgrundlage bestünde.
Der Streitwert wurde auf 6.000 € festgesetzt.
Webseitenbetreiber, die google Analytics einsetzen, sollten daher darauf achten, dass die IP Adressen anonymisiert werden. Eine datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics ist nur mit der Code-Erweiterung „anonymizeIp“ möglich.
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Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Dr. Schenk auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig.