Kleinanzeigen nicht die vorgeschriebenen Informationspflichten bereithält. Das Problem: Ebay hat Ebay Kleinanzeigen eigentlich für Privatverläufe konzipiert. Daher fehlen dort – anders als bei Ebay.de – Felder, in welchen man Widerrufsbelehrung, AGBs, rechtliche Informationen zum Verkäufer eintragen werden können. In der Anzeige selbst ist nicht genügend Platz. Eine externe Verlinkung ist ebenfalls nicht möglich. Nach unserer Einschätzung ist es daher nur sehr schwer möglich, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Nur weil es technisch nicht möglich ist, entfällt allerdings nicht die Pflicht diese Informationen bereitzustellen. Diese Thematik war schon des Öfteren Gegenstand von gerichtlichen Verhandlungen. Die Auffassung der Richter ist eindeutig: Wenn es technisch nicht möglich ist, dann kann man dort eben nicht verkaufen!
Wir raten daher gewerblichen Verkäufern bei Ebay Kleinanzeigen vorher rechtlich abzusichern.
Es gibt bei Ebay Kleinanzeigen viele Schwarze Schafe, die das Portal gezielt nutzen und sich hier als Private ausgeben. Dies ist natürlich nicht zulässig. Daneben gibt es bei Ebay Kleinanzeigen auch eine verhältnismäßig große Anzahl an Verkäufern die tatsächlich glauben privat zu sein, es aber nach dem Gesetz nicht sind. Dies gilt allerdings gleichermaßen für ebay.de.
Wir raten daher bei der gewerblichen Nutzung von eBay-Kleinanzeigen zur extremen Vorsicht.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur rechtlichen Absicherung
Soforthilfe unter 0800 -3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net