Der bekannte Motorradhersteller Harley-Davidson lässt regelmäßig durch Rechtsanwälte Grünecker Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzungen aussprechen. Die Marken sind hier nicht nur für Motorräder geschützt, sondern auch für Merchandise Artikel wie Aufkleber.
Abgemahnt werden in der Regel Online Shops oder Händler, die Ihre Ware über Marktplätze wie Amazon oder Ebay anbieten.
Gefordert wird in den Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Weiter wird Auskunft u.a. über die Herkunft der Produkte sowie die verkaufte Menge verlang. Ebenso wird ein Anerkenntnis bezüglich weiterer etwaiger Schäden/Schadensersatzansprüche verlangt. Ebenso wird der Rückruf der an gewerbliche Abnehmer verkauften Produkte verlangt. Auch soll die Ware, die sich noch im Besitz des Abgemahnten befindet herausgegeben werden. Letztendlich werden Anwaltskosten in Höhe von 5.384,32 € (Streitwert von 500.000,00 Euro!) verlangt.
Unsere Empfehlung:
Beachten sie die Fristen
Keinen Kontakt mit dem Gegner aufnehmen
vor Überprüfung des Falles keine Beträge zahlen oder Dokumente unterschreiben,
keinen Kontakt zum Gegner aufnehmen und
Ruhe bewahren und einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!
Wir bieten
Spezialisierte Beratung aufgrund jahrelanger Erfahrung im Markenrecht
Persönliche Beratung und Betreuung
Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
Bundesweite Vertretung
Soforthilfe unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net