Aktuell liegt uns eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH (vormals Dutta Modevertrieb GmbH) aus Hamburg wegen Markenrechtsverletzung vor. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung wird die Verletzung der Rechte an der deutschen Wortmarke „MO“ vorgeworfen. Diese Marke ist zu Gunsten der MO Streetwear GmbH eingetragen und zwar für die Klasse 25 Bekleidung. Der Abgemahnte hatte in einer Artikelüberschrift die Bezeichnung MO verwendet, dies allerdings als Abkürzung für eine Farbe. Ob diese konkrete Verwendung eine markenrechtliche Benutzung darstellt, ist fraglich.
In der Abmahnung wird u. a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung und Erstattung von Abmahnkosten nach einem Streitwert von 50.000 € gefordert.
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Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
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