Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) erhalten. Jetzt richtig handeln. Die Rechtsanwälte von Frommer Legal mahnen für verschiedene Rechteinhaber Urheberechtsverletzungen an Filmwerken ab. Diese sollen über Tauschbösen für Dritte zum upload bereitgehalten worden sein. Man spricht hier von Filesharing.
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte etwa für die Warner Bros. Entertainment Inc. Ab. Betroffenes Werk ist der Film „Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“
In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 935,80 € gefordert.
Die Abmahnung wirkt auf den Betroffenen oft einschüchternd. Um dies noch zu verstärken ist der Abmahnung ein Gerichtsbeschluss beigefügt. Die Abgemahnten sind oft so eingeschüchtert, dass sei einfach unterschreiben und den Betrag bezahlen. Doch Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Angeschrieben wird der Anschlussinhaber. Dieser ist aber oft nicht der Verursacher. So können es die Kinder, der Ehepartner oder Dritte gewesen sein. Für die Personen haftet man aber nur in engen Grenzen. Aber selbst, wenn man einen Film tatsächlich heruntergeladen hat ist nicht zu empfehlen einfach zu unterschreiben und/oder zu zahlen. Die beigefügte Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weitgehend. Auch der Zahlungsbetrag ist oft überhöht und kann häufig reduziert werden.
Unsere Empfehlung:
- keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Fristen beachten
- Nicht ungeprüft zahlen oder unterschreiben
- Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Weite. Wir konnten schon tausenden Abgemahnten helfen.