Achtung an alle Onlineshops! Ab dem 13.06.2014 gelten für den Widerruf und Retouren neue Regelungen! Sind Sie vorbereitet?
Das neue Widerrufsrecht soll europaweit vereinheitlich werden. Dies insbesondere im Hinblick auf Form- und ist Fristregelungen. Gerade im E-Commerce Bereich sorgt dies für einige Aufregung. Die neuen Regelungen sollen so für mehr Rechtssicherheit sorgen. Wer die Regelungen aber nicht umsetzt riskiert Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbänden.
Was ändert sich konkret
1. Fristen
Ab dem 13.06.2014 gilt europaweit eine einheitliche Frist von 14 Tagen bei korrekter Belehrung bzw. 1 Monat wenn nicht nach Vertragsschluss in Textform belehrt wurde. Derzeit gibt es in vielen Ländern unterschiedliche Fristen. Frankreich hat derzeit etwa eine Frist von sieben Kalendertagen. Die Frist beginnt, wenn die Ware beim Käufer eingetroffen ist. Sie endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem Eintreffen der Ware, auch wenn der Händler den Verbraucher gar nicht belehrt hat! Der Verkäufer muss dem Verbraucher das Geld innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.
2. Formvorschriften
Der Verbraucher muss ab dem 13.06.2014 den Widerruf ausdrücklich (z.B. per Mail oder Fax) erklären. Ein Widerruf durch die Rücksendung der Ware wird abgeschafft. Neu eingeführt ist darüf dass der Widerruf auch telefonisch erfolgen. Der Online-Händler wird verpflichtet dem Käufer eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs zu geben.
Für die Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht gibt es ein spezielles europäisches Muster, das verwendet werden kann. Bei der Anpassung der Belehrung sollte nach unserer Auffassung ein spezialisierter Rechtsanwalt um Rat gefragt werden, da das Muster seine Tücken hat und Fehler zu möglichen Abmahnungen führen könnte. Der Händler muss dem Verbraucher neben der Belehrung ein Widerrufsformular zukommen lassen.
3. Abschaffung des Rückgaberechts!
Bisher konnte der Shopbetreiber dem Verbraucher statt eines Widerrufsrechts auch ein Rückgaberecht einräumen. Diese Wahlmöglichkeit fällt mit dem 13.06.2014 weg. Wer nach dem 13.06.2014 noch ein Rückgaberecht einräumt riskiert eine Abmahnung.
4. Kostenregelung bei Rücksendungen
Die in Deutschland geltende sog. 40 € Klausel fällt weg. Im Ergebnis heißt dies, dass dann der Käufer grundsätzlich die Kosten selbst tragen. Es ist aber zu erwarten, dass viele Unternehmen und Onlineshops gleichwohl die Kosten der Rücksendungen bei Ausübung Widerrufsrechts übernehmen. Frei nach dem Mott „Schrei vor Glück schick es zurück“
Ausnahmen:
Die bisher geltenden Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben auch mit der neuen Regelung bestehen. So sind beispielsweise individuell angefertigte Waren vom Widerrufsrecht ausgenommen. Eine neue Ausnahme kommt hinzu, nämlich dass ein Widerruf bei versiegelten Produkten, „die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“ ausgeschlossen sind. Ebenfalls nun eindeutig geregelt ist, dass auch digitale Güter und Downloads vom Widerruf ausgeschlossen sind. Hinzukommen zahlreiche weitere Ausnahmen.
Wo finde ich die Neuregelungen?
Die Neuregelungen finden sich überwiegend in dem neuen § 312g Absatz 2 BGB, der ab dem 13.06.2014 gilt.
§ 312g Widerrufsrecht (1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: 1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und fu?r deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedu?rfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, 2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell u?berschritten wu?rde, 3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gru?nden des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Ru?ckgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, 4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gu?tern vermischt wurden, 5. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber fru?hestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, 6. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, 7. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen, 8. Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarkinstrumenten, 9. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag fu?r die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, 10. Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgefu?hrten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung), 11. Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdru?cklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdru?cklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, die der Unternehmer bei einem solchen Besuch erbringt, 12. Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und 13. notariell beurkundete Verträge; dies gilt fu?r Finanzdienstleistungen nur, wenn das Gesetz notarielle Beurkundung des Vertrages vorschreibt und der Notar bestätigt, dass die fu?r den Vertrag geltenden Informationspflichten eingehalten sind.
(3) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits aufgrund der §§ 495, 506 bis 512 ein Widerrufsrecht nach § 355 zusteht, und nicht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits nach § 126 des Investmentgesetzes ein Widerrufsrecht zusteht. |
Achtung!!!!! Da es kein Übergangsfristen gibt müssen Händler die neuen Vorschriften bis zum 13.06.2014 umgesetzt haben.
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