Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des „Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.” wegen einem Verstoß gegen die Preisangabenverordnung erhalten?
Die Preisangabenverordnung ist immer wieder ein beliebter Abmahngrund. Insbesondere die fehlende oder die fehlerhafte Angaben von Grundpreisen werden vom Mitbewerbern oder Vereinen wie dem „Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.“ abgemahnt.
Gemäß § 2 Preisangabenverordnung ist derjenige, der Endverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, verpflichtet neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) des Endpreises anzugeben. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist hierbei jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware.
Streitig ist dabei, ob die Angabe in unmittelbarer Nähe zum Endpreis zu erfolgen hat.
Was fordert der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.“:
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung sowie eine Kostenpauschale in Höhe von 194,98 €.
Achtung!
Viele Shopbetreiber neigen dazu wegen der verhältnismäßig niedrigen Summe einfahc die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den Geldbetrag zu überweisen. Sie messen der Sache keine große Bedeutung zu, so dass es sich nicht lohnt auch noch selbst einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies kann sich im Nachhinein als großer Fehler herausstellen.
Bedenken Sie: Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafe verbunden. Bei einem einzigen Verstoß beispielsweise bei eine, einzigen Ebay Angebot werden Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro geltend gemacht. Ob und welcher Weise daher eine Unterlassungserklärung abgegeben wird sollte daher aufgrund der Konsequenzen mit einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden.
Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net