Verstöße gegen die Pkw-EnVKV (Energieeffizienzverordnung) gehören zu den Abmahnklassikern. Insbesondere die Deutsche Umwelthilfe e.V. wird nicht Müde Autohändler abzumahnen und zur Einhaltung der Vorschriften aufzufordern. Abgemahnt werden sowohl Verstöße im Internet, etwa auf der eigenen Webseite oder bei mobile.de als auch Verstöße in Zeitungen (Printwerbung). Die Abmahnung kommt oft sehr harmlos daher, da „lediglich eine Unterlassungserklärung sowie eine Kostenpauschale in Höhe von 245 € gefordert werden. Nicht bedacht wird oft, dass eine solche Unterlassungserklärung grds. ein Leben lang gilt und mit hohen Vertragsstrafen verbunden ist. In bestimmten Fällen ist auch nicht klar, ob wirklich ein Verstoß gegen die PKW – EnVKV vorliegt. Neben den Verstoß selbst wird sich häufig auch darüber gestritten welcher Streitwert bei einem Verstoß gegen die PKW – EnVKV anzusetzen ist. Das OLG Celle, Urteil v. 11.11.2011 – Az.: 13 W 101/11 meinte etwa, dass ein Streitwert von 5.000 € ausreichend seien. So meinte das Gericht, dass der Streitwert eher gering anzusetzen sei. So seien die streitgegenständlichen Verstöße gegen die Pkw-EnVKV leicht zu erkennen und damit auch leicht zu verfolgen. Der Verstoß sei auch nicht besonders intensiv und löse beim Verletzten zudem keine gravierenden Schäden aus. Anders aktuell etwa eine Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 06.05.2015, Az.: 14 W 1263/14. Das OLG Dresden meint, dass ein Streitwert von 20.000 € angemessen sind. Das Gericht führt dazu aus, dass dieser Streitwert das vom Kläger als „qualifizierte Einrichtung“ ((Kläger war die Deutsche Umwelthilfe e.V.) satzungsgemäß wahrgenommene Interesse der Verbraucher insgesamt an der Vermeidung einer den Vorschriften der EnVKV zuwiderlaufenden Beeinflussung der Kaufentscheidung des Kunden. Auch das OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.06.2012, 9 W 341/12 setzte einen Streitwert von 20.000 € Das Landgericht Freiburg, Urteil vom 04.01.2013 – Az.: 12 O 127/12 heilt wiederrum einen Streitwert vom 3.000 € für angemessen. Eine einheitliche Rechtsprechung liegt nicht vor.
Wenn Sie eine Abmahnung der deutschen Umwelthilfe e.V. oder einen Mitbewerber wegen Verstoß gegen die PKW-EnVKV erhalten haben helfen wir Ihnen gerne.