Sie habe eine Abmahnung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken erhalten? Wir helfen Ihnen. Schon seit Jahren Kfz-Innung Unterfranken gewerblicher Händler, die ihren Informationspflichten nicht nachkommen.
Konkret wird in der Abmahnung der JuS Rechtsanwälte beanstandet, dass innerhalb von Angeboten zum Kauf von Kraftfahrzeugen nicht auf den gewerblichen Charakter des Angebots hingewiesen wird. Dies stellt nach Ansicht der Rechtsanwälte einen Verstoß gegen § 3 Abs. 3 UWG dar.
Gefordert werden von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 952,00 € gefordert.
Wir raten bei erhalt einer Abmahnung umgehend einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen. Gerade die Frage nach der Gewerblichkeit ist nicht immer ganz einfach zu beantworten. Auch sollte ganz genau erörtert werden ob und mit welchem Inhalt eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist nach unserer Auffassung zu weitgehend und kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Ebenfalls halten wir die Kostennote für deutlich überhöht.
Oftmals sind Fristen in einer Abmahnung sehr kurz bemessen. Wenden Sie sich daher umgehend nach Erhalt einer Abmahnung an uns. Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.
Achtung: Die gesetzten Fristen sollten dringend beachtet werden. Ansonsten drohen teure Gerichtsverfahren wie insbesondere der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese ergeht oft ohne mündliche Verhandlung!
Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, sondern schaffen sie Waffengleichheit durch Beauftragung es Rechtsanwaltes der auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert ist.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net