Erneut wurden wir beauftragt eine Abmahnung der NB Technologie GmbH aus Gerstetten-Dettingen abzuwehren. Abgemahnt wurde ein Händler auf der Internethandelsplattform dawanda.de der Schmuck zu Verkauf angeboten hat. Beanstandet wird die Bewerbung mit dem Zusatz „nickelfrei“, da der Schmuck angeblich aus einem nicht nickelfreien Werkstoff hergestellt wurde. Daher sei eine Bewerbung mit nickelfrei unzulässig.Vertreten wird die NB Technologie durch die Rechtsanwälte bauer und Partner.
In der Abmahnung wird auf ein Europäischen Patents „EP 2 209 924 B1“ verwiesen, welches die Verwendung und Lizenzvergabe nicht nickellegierten Edelstahls für Uhren, Uhrenteile, Schmuck, Piercings, etc. schützt.
Nach unseren Informationen wurde das das Patent der NB Technologie GmbH am 04.11.2014 für rechtsungültig erklärt. Nach unserer Auffassung ist daher der Verweis auf das Patent schon als betrügerisch zu qualifizieren, sofern dieser Sachverhalt zutreffend ist. Auch dürften erhebliche Zweifel an dem erforderlichen konkreten Wettbewerbsverhältnis bestehen, da in diesem Fall keine Lizenzen an weitere Händler erteilt werden könnten.
Ebenfalls als rechtlich bedenklich zu qualifizieren ist die Forderung die geltend gemacht wird., Von einem kleinen Dawanda Händler werden 3.000 € als vergleichsbetrag gefordert, von einem Händler mit eigner Webseite sogar 5.000 €.
Nach unserer Einschätzungen dürften weit mehr als 100 Abmahnungen ausgesprochen worden sein.
Wenn man die Indizien zusammennimmt kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sind.
Update 14.01.2015:
Mittlerweile wurden wir in meheren weiteren Fällen beauftragt. Auch zwischen den Feiertage und im neuen Jahr wurden neue Abmahnungen ausgesprochen. Nachdem wir zunächst von lediglich 100 Abmahnungen ausgingen dürfte die Zahl der ausgesprochenen ABmahnungen wohl eher bei 500 liegen. Dies vermehrt den Eindruck, dass hier von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen auszugehen ist. erhärtet wird der Verdachgt dadurch, dass die die Rechtsanwälte bauer & partner weiterhin behaupten, dass die NB technologie alleinige Inhaberin der Rechte des europäischen Patents Nr. 2209924 sind. Wie bereits berichtet wurde dieses am 04.11.2014 für rechtsungültig erklärt. Selbst wenn hiergegen Rechtsmittel eingelegt wurde ist die Berufung auf ein Patent nach unserer Auffassung nicht haltbar.
Update 23.03.2015
Die NB Technologie vertreten durch die Rechtsanwälte spricht weiterhin Abmahnungen aus. wie bereits erörtert gehen wir von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung aus. Bei Rechtsmissbrauch besteht weder ein Anspruch auf Unterlassung noch auf Schadenersatz, vgl.BGH GRUR 2002, 357 – Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
Update: 08.04.2015
Auch im April mahnt die NB Technologie vertreten durch die Rechtsanwälte bauer und partne weiter ab. In dem uns vorliegenden Fall ist ein Shop bei dawda betroffen. Nach uns vorliegenden Information hat die nmb technologie in einigen Fällen einen Mahnbscheid beantragt. Die Summe soll bei ca. 6.000 € liegen. Ebenfalls haben wir erfahren, dass die NB Technologie gegen den Widerspruch des PAtents am 09.01.2015 Beschwerde eingelegt hat. Diese hat aufschwiebende Wirkung mit der Folge, dass sich die NB Technologie auf das Patent berrufen darf. Nach unserer Auffassung sind die Abmahnungen trotzdem rechtsmissbräuchlich.
Sollten Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eineeinstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten haben raten wir drigend einen auf das Wettbewerbsrecht spezialsierten Rechtsanwalt zu beauftragen!
Gerne helfen wir Ihnnen! Ihr Ansprechpartner bei uns.
Dr. Stephan Schenk – Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net