Das Internet bietet den Usern immer neue und interessante Möglichkeiten sich Programme, Tools, Updates, Medien usw. herrunterzuladen. Für den User ist es jedoch häufig nicht erkennbar, ob es sich um kostenlose Angebote handelt oder um kostenpflichtige. Genau hierauf zielen viele Unternehmer ab. Sie gestalten ihre Seiten derart, dass der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit oft nur schwer zu entdecken ist. Oft müssen sich User unter Angabe ihrer persönlichen Daten registireren lassen. Am Ende muss man dann durch Setzen eines Hakens den AGB zustimmen. In diesen AGB werden dann die Zahlungsmodadalitäten erläutert, die der User aber oft nicht wahr nimmt. Weiter ist es momentan eine Masche hierin mit aufzunehmen, dass der User auf sein ihm gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht verzichtet. Eine solcher Verzicht ist nicht zulässig! In einem solchen Fall, sollte man sobald man eine Rechnung oder eine Mahnung bekommt von seinem Widerrufsrechsrecht Gebrauch machen. Achtung! Sofern dann der Einwand kommt die Widerrufsfrist (regelmäßig zwei Wochen) sei abgelaufen, ist dies nicht korrekt, da die Wierrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der User eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Eine solche wurde aber wegen des Verzichts gerade nicht verschickt.
Bei Fragen rund ums Widerrufsrecht und den Rücktritt von Verträgen im Internet stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.