Das Amtsgericht hat in seinem Urteil vom 30.10.2014 entschieden, dass die sogenannte „eBay-Klausel“ in Ticketbedingungen, nach welcher ein Weiterverkauf der Tickets auf Internetplattformen wie eBay verboten ist, wirksam ist.
Wohl jeder Bundesligaverein verwendet mittlerweile die immer gleichlautende Klausel, dass der Verkauf der Tickets ausschließlich zur privaten Nutzung erfolgt und jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf untersagt ist. Dabei wird ein solcher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf insbesondere dann angenommen, wenn das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis angeboten oder verkauft wird, wobei hiervon bei einem Verkauf auf Internetplattformen wie eBay ausgegangen wird, wenn ein Ticket für 15 % mehr im Vergleich zum Originalpreis angenommen wird.
Die Vereine wollen durch diese Klausel zum einen Preisauswüchse vermeiden. Andererseits soll vermieden werden, dass Personen mit Stadionverbot durch die unkontrollierten Verkäufe doch Zugang zum Station erlangen oder sich Fangruppen vermengen, deren Ticketkontingent grundsätzlich getrennt wird, um Ausschreitungen einzudämmen.
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat die Begründung für diese Klausel als plausibel angesehen und anerkannt und demnach dem vom Kläger erhobenen Einwand der Unwirksamkeit der Klausel für unerheblich gehalten.