Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 14.03.2017 festgestellt, dass eine Online-Cent-Auktion ein verbotenes Glückspiel sein kann.
Im vorliegenden Fall vertreibt die Klägerin seit mehreren Jahren über ein Internetportal eine Vielzahl von Markenprodukten.
Wie bei Cent-Auktionen üblich, funktionierte die Gebotsabgabe nur mit dem Einsatz von Gebotspunkten. Diese müssen die Teilnehmer vor Start der Versteigerung kaufen- pro Punkt 0,50 €. Bei jeder Auktion läuft eine Zeituhr rückwärts und nur vor Ablauf der Zeituhr ist eine wirksame Gebotsabgabe möglich.
Erwerben konnten Teilnehmer die Punkte in verschiedenen Paketen: Das kleinste Paket kostete 10 €, für welches man 20 Punkte bekam. Das größte Paket umfasste 500 Punkte zu einem Preis von 250 €.
Beim Platzieren eines Gebotes wurde der entgeltliche Gebotspunkt verbraucht und der Preis des angebotenen Produktes erhöhte sich um 0,01 € und verlängerte zugleich die Versteigerungszeit um eine bestimmte Sekundenzahl.
Zusätzliche Zeit erhielten andere Auktionsteilnehmer um weitere Gebote abzugeben. Derjenige, der beim Ende der Auktion das letzte Gebot abgegeben hatte, erhielt das Recht, das betreffende Produkt zu dem letzten Gebotspreis zu kaufen. Erfolglos eingesetzte Gebotspunkte wurden nicht erstattet und im Gewinnfall auch nicht auf den Produktpreis angerechnet.
Das OVG Lüneburg stufte diesen Ablauf als genehmigungspflichtiges Glücksspiel ein.
Die Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages (GlüStV) seien anwendbar, da die Grenze zur Erheblichkeit bereits dadurch überschritten werde, dass der Teilnehmer nur bestimmte Pakete zu einem Mindestpreis von 10,- EUR erwerben könne, nicht jedoch einzelne Punkte.
Der Ablauf hänge auch vom Zufall ab, denn es sei reines Glück wie das Bietverhalten der übrigen Teilnehmer ausfalle, so das Gericht.
Die Klägerin hätte somit eine Genehmigung für ihre Tätigkeit haben müssen.
Hinweis: Stiftung Warentest warnt: Cent-Auktionen- zu schön um wahr zu sein (27.06.2012)
Cent-Auktionen weisen eine Menge Haken auf, so Stiftung Warentest. Jedes Gebot kostet Geld und wer am Ende der Auktion nicht zum Zuge kommt, verliert die eingesetzten Gebotspunkte. Die vermeintlichen Schnäppchen seien oft keine- der Käufer zahle am Ende mehr als er es im Geschäft getan hätte. Dadurch, dass die Auktionen kein festes Ende haben, würde schaukelt sich der Auktionspreis regelmäßig in die Höhe schaukeln und die Teilnehmer können- sofern sie keine automatische Bietfunktion nutzen, Tage vor dem PC verbringen.