In den USA läuft derzeit ein Klageverfahren der Julius Sämann Ltd., des Herstellers der "Wunderbaum"-Duftbäumchen, gegen die Getty-Images wegen Markenrechtsverletzung. Sämann hat seine Wunderbäume durch insgesamt 6 Marken (Bild und Form) geschützt. In Deutschland ist der Wunder-Baum durch dreizehn Bildmarken und eine Formmarke geschützt. Außerdem sind neben den Duftbäumchen selbst auch weitere Artikel vom Schutz umfasst.
Bei der Klage geht es um Archiv-Lichtbilder der Agentur Getty Images, auf denen diese Duftbäume zu sehen sind. Beispielhaft sei ein Bild genannt, das mit Blick auf bewaldete Berge aus einem Auto heraus aufgenommen wurde und auf dem der Wunder-Baum an dem Rückspiegel als dunkle Silhouette zu sehen ist.
Getty argumentierte so, dass sie die Bilder mit der Baum-Form nicht für den Absatz eigener Waren verwendet hatte, sondern die Nutzung des Baumes nur eine "beschreibende" war. Sämann hingegen behauptete, Getty nutze die Marke für den Absatz ihrer Bilder, was das Gericht für plausibel erachtet.
Laut Beschluss vom 28.09.2011 hält das zuständige New Yorker District Court eine Markenrechtsverletzung für möglich und regt darin an, den Anspruch anzuerkennen.
Sollte die Jury schließlich eine Markenrechtsverletzung bejahen, werden Agenturen wie Getty sich fragen müssen, ob sich unter den Tausenden oder gar Millionen ihrer Bilder noch mehr Fälle wie diese befinden und ob sie plötzlich von weiteren Klagen überschwemmt werden.
Fest steht jedenfalls, dass die Nutzung von Bildern, die von Fotografen oder Bildagenturen erworben worden sind, nicht ohne Risiko ist. Agenturen oder Fotografen können nämlich lediglich die Nutzungsrechte an den Fotos einräumen. Die Schutzrechte von Dritten an den Darstellungen auf den Fotos können nicht übertragen werden.