Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im Auftrag eines FDP-Abgeordneten ein Gutachten erstellt zu der Frage, ob das vor einigen Wochen durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) ausgesprochene Verbot bzgl. Facebook-Button auf Webseiten, rechtmäßig war.
Das ULD hatte allen Webseitenbetreibern in Schleswig Holstein aufgegeben, solche Verlinkungen zum Social Network aus Californien zu entfernen, weil datenschutzrechtliche Bedingungen nach dem Telemediengesetz (TMG) von Facebook nicht eingehalten werden.
Das unter dem Link:
www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Gutachten_Facebook_FINAL.pdf
abrufbare Gutachten bietet einen ausführlichen Problemaufriss und kommt zu dem Ergebnis, dass es zumindest sehr fraglich ist, ob das ULD die für ein solches Verbot erforderliche Kompetenz gehabt habe. Die Frage eines solchen Verbotes sei wohl eher durch das Innenministerium zu diskutieren und zu entscheiden.
Letztlich nimmt das Gutachten aber keine abschließende Bewertung vor, sondern stellt die vertretenen Ansichten anschaulich gegenüber und regt letztlich zur Diskussion an.
Es bleibt abzuwarten, wie und vor allem durch wen dieses Verfahren mit welchem Ergebnis vorangetrieben wird.