Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09 hat entschieden das die Online Plattform You Tube für die Urheberrechtsverletzungen der User haften muss.
So mache sich das Portal die Inhalte zu Eigen, so dass You Tube erhöhte Prüfungspflichten aufzuerlegen seien. So bestehe die Verpflichtung sich für jeden hochgeladenen Inhalt sich die Rechte einräumen zu lassen. Hierzu reiche keine formularmäßige Versicherung ohne konkrete Rück- und Nachfragen der Nutzer aus, da der Dienst auch anonym genutzt werden könne. Erforderlich seien vor dem HochladenPflichtangaben des Nutzers, wann das Video von welcher Person (mit vollständiger Anschrift) gefertigt wurde und – falls Inhalte Dritter verwendet werden – wann und von wem der einstellende Nutzer Nutzungsrechte an dem Werk erlangt hat. Derartige Pflichtangaben könnten einen hinreichenden Kontrollmechanismus oder zumindest eine Hemmschwelle begründen, rechtsverletzende Inhalte zu unterbinden Es bleibt nun abzuwarten wir You Tube und die anderen Plattformen auf diese Urteil reagieren werden.