28. Oktober 2010
Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az.: 308 O 710/09 hat entschieden, dass ein bekanntes aber altes Lied lediglich einen Schadenersatzanspruch für den Lizenzanspruch in Höhe von 15 € auslöst, wenn es illegal in einer Tauschbörse zum upload bereit gestellt wird. Eingeklagt waren 300 € pro Lied. Streitgegenstand waren die Lieder „Engel“ von Rammstein und „Dreh dich nicht um“.
Ebenfalls in diesen Urteil wurde nochmals festgestellt, dass die Eltern, welche Ihren Kindern den Internetzugsang bereitstellen lediglich Störer sind, so dass Schadenersatzansprüche gegen Sie regelmäßig nicht geltend gemacht werden können. prüche gegen Sie regelmäßig nicht geltend gemacht werden können.