Das Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 12.05.2010, Az.: 140 C 2323/09 hat für Recht erkannt, dass wegen unerlaubten Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Film) im Internet im Rahmen der Nutzung eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes vom Verletzer Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 853,00 € sowie ein Schadensersatz in Höhe von 3.275,58 € zu zahlen sind.
Die Kosten für den eigenen Anwalt sowie die Verfahrenskosten sind hierin noch nicht enthalten.
Das Gericht sah einen Streitwert von 30.000,00 € als angemessen an, der nicht zu beanstanden sei.
Der Schadenersatz wurde auf der Grundlage der Lizenzanalogie berechnet. Soweit die Klägerin im vorliegenden den doppelten Verkaufspreis des Produkts ihrer Schadensersatzberechnung zu Grunde lege, sei dies ebenfalls nicht zu beanstanden. Dabei war zu berücksichtigen, dass das streitgegenständliche Produkt durch die Teilnahme an einem Peer-to-Peer-Netzwerk einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht wird.
Die Entscheidung zeigt, dass selbst das Bereitstellen eines einzigen Filmes im Internet über eine Tauschbörse ungeheure Kosten nach sich ziehen kann, so dass hiervon nur dringend abgeraten werden kann.