Immer wieder werden wir gefragt, worin der Unterscheid zwischen dem Widerrufsrecht und dem Rückgaberecht besteht. Viele Shop-Betreiber glauben sogar, dass es sich hierbei um dasselbe handelt. Dies ist allerdings falsch! Der Gesetzgeber hat dem Shop Betreiber die Möglichkeit gegeben zwischen den zwei Alternativen zu wählen.
Grds. sieht das Gesetz ein Widerrufsrecht vor. Der Käufer kann in diesem Fall von seinen Widerrufsrecht Gebrauch machen, indem er ein Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) an den Verkäufer sendet oder einfach die Ware zurücksendet.
Anstelle des Widerrufsrechts kann der Shop-Betreiber aber auch ein Rückgaberecht einräumen. In diesem Fall kann der „Widerruf“ also die Ausübung des Rückgaberechts ausschließlich durch die Rücksendung der Ware erfolgen.
Der Vorteil beim Widerrufsrecht ist, dass der Verkäufer dem Käufer bis zu einem Preis der zurückzusendenden Sache von 40 € (oder bei noch nicht bezahlten Waren) diese Kosten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auferlegen. Der Nachteil ist allerdings, dass der Verkäufer dem Kaufpreis womöglich zurückerstatten muss bevor er die Ware zurückerhalten erhalten hat.
Der Vorteil beim Rückgaberecht ist daher, dass der Verkäufer in jedem Fall erst die Ware erhält und prüfen kann bevor er das Geld zurückzahlt. Der Nachteil ist, dass der Verkäufer in jedem Fall die Rücksendekosten trägt.
Das Rückgaberecht ist daher grds. für den Verkäufer von Vorteil, der überwiegend Waren mit einem Wert über 40 € verkauft und er keinen Rechnungskauf anbietet. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass der überwiegende Teil der Shop-Betreiber ein Widerrufsrecht einräumt.
Die Unterscheidung wird allerdings bald Ihre Bedeutung verlieren.
Ab dem 13.06.2014 gibt es das neue“ Widerrufsrecht im Fernabsatz. In der ab dann geltenden Neufassung der gesetzlichen Regelungen ist kein Rückgaberecht mehr vorgesehen! Ab diesem Zeitpunkt gibt es nur noch das Widerrufsrecht. Achtung! Wer nach dem 13.06.2014 noch ein Rückgaberecht einräumt handelt unlauter und läuft Gefahr ein Abmahnung zu erhalten.