Der von Apple verwendete Technik zur Entsperrung der technischen Geräten bei Apple ( das sog. „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“ = „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild) genießt keinen Patentschutz. Nach Begründung des Gerichts handelt es sich nicht um eine technische Erfindung, sondern lediglich um eine nützliche, grafische Maßnahme der Bedienung für den Benutzer handle und eine Patentierbarkeit somit nicht gegeben sei.
Gegen die Entscheidung ist die Berufung der Fa. Apple Inc. zum Bundesgerichtshof möglich.
Bundespatentgericht: Pressemitteilung vom 05.04.2013 zum Urteil vom 04.04.2013
Quelle:
http://www.bundespatentgericht.de/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=116%3Aapple-patent-fuer-nichtig-erklaert&catid=9%3Apressemitteilungen&Itemid=79&lang=de