Die Verbraucherzentrale hat an das Unternehmen google eine Abmahnung versandt. Sie wirft google vor, dass dieses bei Fragen zu seinen Diensten in Deutschland gegen die gesetzliche Pflicht einer schnellen Kontaktaufnahme verstößt. Wenn Nutzer von google eine Fragte per E-Mail stellen wollen, bekommen Sie zunächst eine automatisch erzeugte Antwort mit dem Hinweis auf Formulare für Fragen zu einzelnen Diensten des Internet-Anbieters. Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass dies einen Verstoß gegen § 5 TMG (Impressumpflicht) darstellt. Wortwörtlich spricht die Verbraucherzentrale von einem toten Briefkasten. Google sieht das alles gelassen. Dort heißt es, dass man die gesetzlichen Bestimmungen einhalte. Neben der Kontaktaufnahme per E-Mail besteht auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Telefon- und/oder Faxnummer. Die automatische erzeugte E-Mail, Antwort lenke die zahllosen Anliegen „in geordnete Bahnen gelenkt und werden unmittelbar von den jeweils zuständigen Mitarbeitern bearbeitet“.
Nach dieser Aussage ist davon auszugehen, dass google keine Unterlassungserklärung abgeben wird. Dementsprechend müsste die Verbraucherzentrale die Frage gerichtlich klären müssen. Wir sind gespannt.