19. August 2011
Ein Urteil aus der Rubrik „Kurioses“ ging heute durch die Presse:
In Hessen hat das Amtsgericht Gießen dem siebenjährigen Kevin verboten, seine Spielzeugkamera aus einem Micky-Maus-Heft in sein Fenster zu stellen. Der Grund: die Nachbarn fühlten sich durch diese Kamera überwacht, obwohl es sich nur um eine harmlose Attrappe handelte.
Da an dem Spielzeug eine rote Lampe leuchtete, waren die Nachbarn überzeugt, dass die Kamera echt war.
Die Eltern haben den Prozess verloren und müssen nun die Kosten des Rechtsstreits tragen. Außerdem wurde ihnen seitens des Vermieters auch noch ihre Wohnung gekündigt.
Hier den Link zum Artikel bei Bild-Online
http://www.bild.de/news/inland/spielzeug/gericht-verbietet-micky-maus-kamera-19451256.bild.html