30. Juli 2009
Fast täglich erhalten Unternehmen und teilweise auch Verbraucher sog. Spam Mails. Oft sind die Empfänger machtlos, da der Adressat im Ausland sitzt und eine Verfolgung meistens kaum möglich ist.
Anders aber, wenn der Adressat im Inland seinen Standort hat. Viele Unternehmer reagieren mittlerweile mit Abmahnungen. Dieses meist mit großem Erfolg. Insbesondere die hohen Kosten einer Abmahnung und die Befürchtungen einer Vertragsstrafe fürchten die Versender der Spam Mails. Der Streitwert schon bei der Versendung einer einzigen Spam Mail wird von den Gerichten auf 4.500,00 € festgesetzt, vgl. Schleswig- Holsteinisches Oberlandesgericht vom 05.01.2009, Az.: 1 W 57/08. Einige Gerichte gehen sogar von 7.000,00 € aus.