24. Juli 2009
Tausendfach kann man auf Internethandelsplattformen wie etwa ebay beobachten, dass die Verkäufer sich zu Anpreisung ihrer Produkte fremder Fotos bedienen. Oft werden Fotos von den Herstellerfirmen verwendet.
Dieses stellt eine eindeutige Urheberrechtsverletzung dar.
Dies gilt auch bei dem einmaligen Privatverkauf. Wir raten daher dringend dazu eigene selbstgemachte Fotos zu verwenden. Die Gefahr einer Abmahnung ist bei derartigen Verstößen recht hoch. Bei Privatverkäufen wird allerdings meistens der § 97a UrhG greifen, so dass die Abmahnkosten auf 100 € beschränkt sind. So aktuell entschieden durch das Brandenburgische Oberlandesgericht, Urteil vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08.