Zwei Verdächtige wurden am 05.02.2011 in Lüneburg festgenommen. Sie sollen ca. 65.000 Menschen im Internet betrogen haben. Der Gesamtschaden soll sich auf ca. 5 Millionen Euro belaufen.
Vorgeworfen wird den Verdächtigen seit Ende 2008 Rechnungen zwischen 60 bis 80 € für angeblich abgeschlossene Abonnementverträge für Computerprogramme verschickt zu haben. Ebenfalls wurden auch umfangreich Inkassoaufforderungen versandt. Absender waren insgesamt neun Firmen mit Sitzen in verschiedenen Städten. Die Namen der Firmen sind Bellerdorf Premium Media Limited, Online Premium Content Limited, online Abrechnungen GmbH, online downloaden Service, Facturing GmbH, Fast Com Solution GmbH, Zahl-doch-einfach-Gesellschaft für Inkasso, die Xia Verwaltungs GmbH und die Varelia GmbH. Die Firmen sind mittlerweile nicht mehr im Internet präsent.
Vorgeworfen wird den Verdächtigen gemeinsam mit weiteren Tätern und mit Hilfe der neun Firmen Internetseiten platziert zu haben, die von Suchmaschinen angesteuert wurden, sobald der Nutzer nach Standartprogrammen gesucht hat, die üblicher Weise kostenlos herunter geladen werden können. Insgesamt sollen so 230 Programme angeboten worden sein. Laut Aussage der Geschädigten hat es auf den Seiten keinerlei Hinweis auf die Zahlungspflichtigkeit der Programme gegeben.
Bei solchen Geschäftstätigkeiten handelt es sich nicht nur um Betrug gegenüber den Nutzern, sondern auch um eine Urheberverletzung der Hersteller der Programme, welche nach deren willen Gratis angeboten werden sollte. Neben dem Strafverfahren drohen daher auch Schadenersatzansprüche, die durchaus im Millionenbereich liegen könnten.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das aktuelle Urteil des LG Hamburg, Urteil vom 10.10.2010, Az.: 406 O 50/10. Hier hatte der Hersteller Mozilla gegen Abofallen-Betreiber eine Unterlassungsklage eingereicht und gewonnen.