Das Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10) hat einem namenhaften Milchproduktehersteller verboten, den Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ in Ihrer Werbung zu verwenden.
Die Werbung befand sich auf einem, Früchtequark. Das Gericht hat diese Werbung als irreführend angesehen, weil wesentliche Punkte verschleiert werden
Zwar enthalte der Quark den gleichen Calcium Gehalt, enthalte aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Eltern werde durch den Slogan suggeriert, dass man das tägliche Glas Milch durch den Quark ersetzen könne.
Das Urteil steht in einer Linie mit anderen aktuellen Urteilen. Mit der Einführung der Health Claims Verordnung werden Werbungen von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen sehr kritisch beurteilt.
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