Shopbetreiber stehen häufig vor der Frage, inwieweit sie eine Altersprüfung ihrer Kunden im Onlineshop durchführen müssen. Relevant ist dabei natürlich vor allem das Jugendschutzgesetz, Strafrecht sowie Datenschutz.
Besonders der Jugendschutz wird durch Diskussionen um „Flatrate-Partys“ und „Koma-Saufen“ immer wieder aktuell.
Natürlich betrifft Jugendschutz nicht nur Alkohol, sondern auch sogenannte adult-contents. Neueste Entwicklungen haben hier bereits positive Ergebnisse erbracht: Wir haben über die neuen Regelungen der Internethandelsplattform eBay berichtet, wonach gewerbliche Händler über eBay jetzt Computerspiele und Filme mit der Kennzeichnung „FSK ab 18“ und „USK ab 18“ verkaufen dürfen, jedoch strikt die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes beachten müssen. Das geschieht durch Spezialversandarten bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird (Post-Ident), eigenhändiges Einschreiben oder persönliche Prüfung der Volljährigkeit bei Selbstabholung.
Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es derartige Vorschriften nicht, obwohl dies besonders dringend notwendig erscheint.
Im Jugendschutzgesetz sind keine besonderen Regelungen zum Versandhandel für Tabakwaren oder Alkohol zu finden, insbesondere die einschlägigen Vorschriften in den §§ 9 und 10 JuSchG verbieten nicht den Verkauf von Tabak oder Alkohol online an Jugendliche. Das LG Koblenz hatte sogar in einem Beschluss vom 13.8.2007, Az.: 4 HK.O 120/07, festgestellt, dass § 10 I JuSchG zwar die Abgabe von Tabakwaren „in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit“ untersage, aber dass dies nicht analog auf den Versandhandel anwendbar sei. Aus dem Grund sei es auch nicht zwingend notwendig, vor jeder Bestellung von Tabak eine Altersverifikation durchzuführen. Entsprechendes gelte für den Verkauf von Alkohol (§ 9 JuSchG).
Zwar bleibt es den Online-Händlern nach wie vor unbenommen, Altersverifikationsverfahren durchzuführen, doch sind diese kostenintensiv und führen auf lange Sicht zur Wettbewerbsunfähigkeit. Da diese Verfahren aber auch noch nicht gesetzlich vorgesehen sind, bleibt wohl die gesetzgeberische Entwicklung abzuwarten.