Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Webseitenbetreiber ihres Einzugsgebietes in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach ausgiebiger technischer und rechtlicher Recherche kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin wie den „Gefällt mir“-Button genutzt habe, der müsse davon ausgehen, dass seine Daten in die USA übertragen und von Facebook zwei Jahre lang getrackt werden.
In der Unternehmenszentrale von Facebook werden umfassende Nutzerprofile erstellt, ohne dass dieser vorab ausreichend darüber informiert werde. Diese Abläufe verstoßen sowohl gegen deutsches, als auch gegen europäisches Datenschutzrecht. Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd der bundesrechtlichen Hinweispflicht und der weitergehenden Pflicht, vorab Datenschutzeinwilligungen zu erheben.
Das ULD fordert daher, dass alle Webseitenbetreiber umgehend die Datenweitergabe an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolge dies nicht bis Ende September 2011, werde das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen.
Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei derartigen Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.