Aktuell wurde unsere Kanzlei darüber informiert, dass die Firma M. Fakro Automobile durch die Kanzlei JUTAX, Rechtsanwalt Oliver Frank Schulz nun auch Autohändler im Umland von Bremen abmahnt, so etwa in Osnabrück. In besagten Fall in Osnabrück wurde auch bereits eine einstweilige verfügung vor dem Landgeircht Hamburg erwirkt. Streitgegenstand sind angebliche Verstöße gegen das Telemediengesetz wegen fehlnder Datenschutzerkläreung bei mobile.de .
RA Oliver Frank Schulz mahnte durch die Dr. Holz GmbH wegen desselben Verstoßes auch Immobilienmakler ab.Das LG Verden hat das Vorgehen in einem Verfahren als rechtsmißbräuchlich qualifiziert
An der Berechtigung der Abmahnbungen bestehen aus mehreren Gründen berechtigte Zweifel. So herrscht zum einen keine gesicherte Rechtsauffassung. Zum anderen sprechen Indizien für einen Rechtsmißbrauch. So etwa auch der übersetzte Streitwertt von 30.000 €. Das LG Hamburg nimmt einen Streitwert von 10.000 € an.
Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne weiteres abgegeben und ebenso nicht die verlangte Zahlung geleistet werden.
Eine anwaltliche Prüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt ist dringend zu empfehlen.
Bei mobile.de haben mehr 90 % der Anbieter keine Datenschitzerklärung. ews daher damit zu rechnen, dass noch mehr Abmahnungen ausgesprochen werden.