Ab dem 20.07.2011 treffen die vielen Hinweispflichten für Spielzeuge nicht mehr nur Hersteller, sondern auch den Online-Händler.
Die Richtlinie 2009/48 EG schreibt vor, dass die Warnhinweise, die herstellerseitig auf den Spielzeugen angebracht sein müssen, auch im Onlineshop dargestellt werden müssen. Diese Hinweise sind zwingen vor dem Kauf etwa auf der Angebotseite anzubringen.
Achtung! Die Warnhinweise müssen regelmäßig mit dem Wort „Achtung“ beginnen. Hier ein Überblick über die Hinweispflichten:
– das Mindest- oder Höchstalter der Benutzer sowie, wo angemessen, die erforderlichen Fähigkeiten der Benutzer, das Höchst- oder Mindestgewicht des Benutzers sowie der Hinweis, dass das Spielzeug ausschließlich unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden darf;
– Spielzeug, das nicht zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist – „nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“ oder „nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder ein entsprechendes Piktogramm ;
– funktionelles Spielzeug – „Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen“;
– Aktivitätsspielzeug – „nur für den Hausgebrauch“;
– chemisches Spielzeug – „nicht geeignet für Kinder unter […] Jahren, Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen“;
– Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder – „mit Schutzausrüstung zu benutzen, nicht im Straßenverkehr zu verwenden“;
– Spielzeug in Lebensmitteln – „enthält Spielzeug, Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen“;
– Imitationen von Schutzmasken oder Schutzhelmen – „dieses Spielzeug bietet keinen Schutz“;
– Wasserspielzeug – „nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden“;
– Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schnüren, Bändern, elastischen Bändern oder Gurten an Wiegen, Kinderbetten oder Kinderwagen befestigt zu werden – „um mögliche Verletzungen durch Verheddern zu verhindern, ist dieses Spielzeug zu entfernen, wenn das Kind beginnt, auf allen vieren zu krabbeln“;
– Verpackung für Duftstoffe in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosmetikkoffern und Spielen für den Geschmacksinn – „enthält Duftstoffe, die Allergien auslösen können“.